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Alkohol am Steuer: Fragen und Antworten

Wer mit dem Auto fährt, sollte auf Alkohol verzichten. Alkoholisiert im Straßenverkehr unterwegs zu sein, kann erhebliche Konsequenzen haben. Die Promillegrenzen in Österreich, mögliche Strafen und Tipps für richtiges Verhalten.
Ein lächelnder Mann am Steuer: Beim Autofahren gilt in Österreich eine Höchstgrenze von unter 0,5 Promille.
Ein lächelnder Mann am Steuer: Beim Autofahren gilt in Österreich eine Höchstgrenze von unter 0,5 Promille.
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Alkohol am Steuer: Fragen und Antworten

Wer mit dem Auto fährt, sollte auf Alkohol verzichten. Alkoholisiert im Straßenverkehr unterwegs zu sein, kann erhebliche Konsequenzen haben. Die Promillegrenzen in Österreich, mögliche Strafen und Tipps für richtiges Verhalten.

Der Konsum alkoholischer Getränke beeinträchtigt die Reaktionsfähigkeit und die Verkehrssicherheit. Das birgt hohe Risiken – für Sie als Autofahrerin oder Autofahrer, für Ihre Mitfahrenden und für unbeteiligte Dritte. Daher gilt: Kein Alkohol am Steuer!

Wie beeinflusst Alkohol unser Verhalten im Straßenverkehr?

Schon geringe Alkoholmengen verändern unsere Wahrnehmung, Informationsverarbeitung und Handlungsfähigkeit. Das Sichtfeld wird verkleinert und wir nehmen bewegliche Lichtquellen wie andere Autos nicht mehr so gut wahr. Mit zunehmendem Alkoholkonsum verlängern sich die Reaktionszeiten. Abstände und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt und die Risikobereitschaft steigt an. Die Wahrscheinlichkeit von Unfällen steigt.

Welcher Promillegehalt ist für Autofahrende erlaubt?

Beim Autofahren ist in Österreich die gesetzlich erlaubte Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut einzuhalten. Für bestimmte Personengruppen wie Neulinge mit Probeführerschein oder Berufsfahrerinnen und Berufsfahrer (Lkw, Busse) gilt die 0,1 Promillegrenze (siehe: Richtlinien für Alkoholkonsum).

Tipp: Promillerechner zur Selbsteinschätzung

Mit einem Promillerechner (Beispiel: Promillerechner Autorevue) können Sie einfach online den ungefähren Alkoholgehalt im Blut berechnen. Achtung: Die Ergebnisse stellen nur Richtwerte dar. Sie geben keine Auskunft über die tatsächliche Fahrtüchtigkeit

Wie wird der Blutalkoholgehalt gemessen? 

Bei einer Alkoholkontrolle ermittelt die Polizei den Alkoholgehalt in Ihrem Atem. Dieser Wert wird mit zwei multipliziert, um den Alkoholgehalt im Blut zu berechnen. Ein Ergebnis von 0,25 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft (mg/l) entspricht demnach 0,5 Promille Blutalkoholgehalt.

Wann und wie finden Alkoholtests statt?

Die Polizei darf bei jeder Kontrolle – auch Stunden nach Fahrtende – einen Test durchführen. Für einen Alkoholtest kommen Vortestgeräte und Alkomaten zum Einsatz. Vortestgeräte sind nicht eichfähig. Daher ist mit einem positiven Vortest noch keine Strafe verbunden. Wird eine Alkoholisierung vermutet, so muss zusätzlich eine Atemluftuntersuchung mit einem geeichten Alkomaten durchgeführt werden.

Verschwommene Ansicht einer Straße: Schon geringe Alkoholmengen können die Wahrnehmung verändern.

Verschwommene Ansicht einer Straße: Schon geringe Alkoholmengen können die Wahrnehmung verändern.

Was passiert, wenn man den Alkomattest verweigert?

Verweigern Sie den Vortest, hat das keine Strafe zur Folge. Allerdings müssen Sie dann einen Alkomattest machen. Wenn Sie diesen ablehnen, geht die Behörde vom höchsten Alkoholisierungsgrad aus (ab 1,6 Promille Alkoholgehalt im Blut). Das bedeutet eine Geldstrafe zwischen 1.600 und 5.900 Euro sowie den Entzug des Führerscheins für mindestens sechs Monate.
Hinzu kommen eine verpflichtende Nachschulung, ein amtsärztliches Gutachten und eine verkehrspsychologische Untersuchung.

Wann gilt ein Auto als in Betrieb genommen?

Wer alkoholisiert ist, darf ein Auto weder lenken noch in Betrieb nehmen. Schon der bloße Startversuch des Motors fällt unter diese Regel. Lediglich Handlungen, die dem Starten des Motors vorausgehen – vom Einsteigen ins Fahrzeug bis zum Anstecken des Starterschlüssels – gelten nicht als Inbetriebnahme. Sie haben daher keine strafrechtlichen Folgen. Achtung: Auch das Anschieben eines Autos unter Alkoholeinfluss kann zum Führerscheinverlust und zu einer Geldstrafe führen.

Welche Strafen gibt es für Alkohol am Steuer?

Wird eine Autofahrerin oder ein Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle betrunken angetroffen, gibt es eine Verwaltungsstrafe. Bei einem Blutalkoholgehalt von 0,5 bis 0,79 Promille erfolgt eine Vormerkung im Führerscheinregister. Ab 0,8 Promille wird der Führerschein entzogen. Für Nachschulungen und verkehrspsychologische Untersuchungen entstehen Kosten.

Strafen für alkoholisiertes Autofahren

PromillegehaltVerwaltungsstrafeWeitere Maßnahmen
0,5 bis 0,79 Promille300 bis 3.700 EuroVormerkung im Führerscheinregister für zwei Jahre
(beim ersten Mal)
0,8 bis 1,19 Promille800 bis 3.700 Euro

  • Beim ersten Mal (ohne Unfall): ein Monat Führerscheinentzug

  • Im Wiederholungsfall: mindestens drei Monate Führerscheinentzug

  • Verpflichtendes Verkehrscoaching

1,2 bis 1,59 Promille1.200 bis 4.400 Euro

  • Mindestens vier Monate Führerscheinentzug

  • Verpflichtende Nachschulung

    Ab 1,6 Promille1.600 bis 5.900 Euro

    • Mindestens sechs Monate Führerscheinentzug

    • Verpflichtende Nachschulung

    • Termin beim Amtsarzt

    • Verkehrspsychologische Untersuchung

    Welche Folgen hat ein Unfall unter Alkoholeinfluss?

    Ein Unfall unter Alkoholeinfluss zieht schwere Konsequenzen nach sich. Wurden bei der Lenkerin oder dem Lenker mehr als 0,8 Promille gemessen, kann die Haftpflichtversicherung bis zu 11.000 Euro von der Unfallverursacherin oder dem Unfallverursacher zurückverlangen. Die Rechtsschutz- und die Kaskoversicherung erbringen in diesem Fall keine Leistungen. Neben der Verwaltungsstrafe können weitere Kosten für Nachschulungen und verkehrspsychologische Untersuchungen anfallen.

    Was ist am „Tag danach“ zu beachten?

    Wenn Sie bis spät in die Nacht feiern, kann am nächsten Tag noch Restalkohol in Ihrem Blut sein.
    Das heißt: Obwohl Sie sich nüchtern fühlen, sind Sie nicht fahrtüchtig. Pro Stunde werden nur etwa 0,1 bis 0,2 Promille abgebaut. Es ist nicht möglich, diese Abbaugeschwindigkeit – zum Beispiel durch Kaffee, Energy Drinks oder Bewegung – zu beschleunigen.

    Im Zweifelsfall gilt: Es ist immer besser, ein Taxi zu nehmen oder öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Sind Personen in Gruppen unterwegs, hilft es, vorab eine Fahrerin oder einen Fahrer zu nominieren. So steht einer verantwortungsvollen Heimfahrt nichts im Wege.

    Sie interessieren sich für weitere Fakten zu Alkohol im Straßenverkehr?

    Auf den Websites der österreichischen Autofahrerclubs ÖAMTC und ARBÖ finden sich hilfreiche Informationen. Zum Beispiel hier: Alkohol am Steuer.

    Service oder Hilfe gefragt?

    Hier finden Sie Anlaufstellen rund um Alkohol und Alkoholkonsum in Österreich.