Für viele Menschen gehörten Glühwein, Jägertee oder Bier über viele Jahre zur Einkehr in der Skihütte dazu. Doch wer auf einer Skipiste oder Rodelbahn unterwegs ist, sollte keinen Alkohol trinken. Denn alkoholisiert wird man beim Wintersport zur Gefahr für sich selbst und für andere.
Warum ist Alkohol auf der Skipiste gefährlich?
Schon kleine Alkoholmengen können unser Reaktionsvermögen und die Koordinationsfähigkeit beeinflussen. Müssen wir zum Beispiel auf der Piste plötzlich anderen Menschen oder Hindernissen ausweichen, können wir einen Sturz schlechter abfangen. Das gilt auch, wenn wir unverhofft auf eine Eisplatte oder sehr weichen Schnee geraten. Auch das Gleichgewichtsgefühl ist beeinträchtigt, das geht mit einem unsichereren Stand auf den Skiern oder dem Snowboard einher. Unter Alkoholeinfluss passieren daher mehr Stürze.
Dazu kommt: Unter Alkoholeinfluss überschätzen viele Wintersportlerinnen und Wintersportler ihr Können und fahren zu schnell und riskant. Zur Selbstüberschätzung kommt die Fehleinschätzung von Risiken dazu. In Kombination mit erhöhten Anforderungen – etwa durch ein steiles oder unwegsames Gelände –, steigt das Verletzungsrisiko.
Einkehr vor der Skihütte: Auch bei Kaffee und Kuchen lässt sich die Pause genießen.
Welche Regeln gibt es für Alkohol auf der Skipiste?
Auf der Skipiste gilt die Sorgfaltspflicht: Jede Wintersportlerin und jeder Wintersportler muss bremsen oder ausweichen können, wenn es die Situation erfordert. Andere dürfen durch das eigene Verhalten nicht gefährdet oder geschädigt werden. Alkohol auf der Skipiste ist in Österreich nicht gesetzlich geregelt. So gibt es im Gegensatz zum Straßenverkehr etwa keine Promillegrenze.
Es gelten jedoch grundsätzlich die FIS-Regeln. Sie sind keine gesetzlichen Regelungen, werden aber bei österreichischen Gerichten auch zur Klärung von Unfallursachen und Schadenersatzansprüchen herangezogen. Die FIS-Regeln gelten nicht nur für Skier, sondern auch für skiähnliche Gleitgeräte auf Schnee – wie Snowboard, Big Foot oder Monoski.
Drei Regeln für Alkohol auf der Skpiste
- Verzichten Sie auf Alkohol beim Skifahren, Snowboardfahren oder Rodeln.
- Trinken Sie das erste Glas nach der letzten Abfahrt auf der Skipiste – und auch nur dann, wenn Sie nicht mehr mit dem Auto fahren müssen.
- Sie haben am Vortag Alkohol konsumiert? Dann warten Sie ab, bis Sie wieder fit sind und der Restalkohol im Blut vollständig abgebaut ist (siehe: Wirkung von Alkohol im Körper).
Wer haftet bei einem Skiunfall unter Alkoholeinfluss?
Ein Pistenunfall unter Alkoholeinfluss kann strafrechtliche Folgen haben. Wer betrunken einen Unfall verursacht, ist in der Regel voll für den Schaden verantwortlich. Eine Alkoholisierung kann ein gerichtliches Strafverfahren wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zur Folge haben – selbst wenn niemand verletzt wurde. Außerdem kann daraus ein Mitverschulden an einem Unfall erwachsen.
Darüber hinaus kann ein selbstverschuldeter Crash nach Alkoholkonsum teuer werden: Der Sozialversicherungsträger kann seine Leistungen schmälern oder zurückfordern. Er hat die Möglichkeit, sich von der unfallverursachenden Person alle entstandenen Kosten zurückzuholen, also Ersatzanspruch zu erheben. Die private Haftpflichtversicherung kann die Deckung des entstandenen Schadens teilweise oder zur Gänze ablehnen.
Die Beispiele in diesem Beitrag zeigen: Wer im Winter auf der Piste unterwegs ist, sollte auf alkoholische Getränke verzichten. Dann steht dem Pistenvergnügen nichts mehr im Weg.
Sie möchten weitere Informationen zu Verantwortung auf der Skipiste?
Die österreichischen Autofahrerclubs ARBÖ und ÖAMTC bieten dazu hilfreiche Tipps und Fakten. Ein Beispiel finden Sie hier: Zehn Regeln auf der Skipiste.